"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


Zurück zur Übersicht

31.07.2019

Ist das Ehegattentestament bei eingeleitetem Scheidungsverfahren unwirksam?

Ja, das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung vom 26.09.2018 festgestellt, dass nach den §§ 2268, 2077 BGB ein gemeinschaftliches Testament unwirksam ist, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. In dem vom Gericht entschiedenen Fall, hatte der Erblasser einen eigenen Ehescheidungsantrag gestellt.

Die Tatsache, dass der Erblasser sich in dem zu entscheidenden Fall zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt habe, lasse seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen.

Es lag auch keine Ausnahme nach § 2268 Abs. 2 BGB vor, wonach ein gemeinsames Testament auch im Scheidungsfall gültig bleibt, wenn anzunehmen ist, dass die Eheleute dies beim Abfassen des Testaments so festlegen wollen. Diese muss sich eindeutig ergeben.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2018 - 3 W 71/18



Zurück zur Übersicht


Karte
Anrufen
Email
Info