"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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28.09.2018

Habe ich bei einem Urlaub im Ausland einen Anspruch auf Krankengeld?

Ja, wenn eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird und durch den behandelnden Arzt keine Bedenken gegen den Auslands­aufenthalt bestehen.

Die Krankenkasse darf nicht ohne weiteres die Zahlung des Krankengeldes verweigern, wenn ein Auslandsaufenthalt ansteht. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall wollte der Versicherte für zwei Wochen ans Mittelmeer fahren und die Krankenkasse hat in diesem Fall ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt, indem diese u.a. auch nicht die möglichen Vorteile eines Erholungsurlaubs berücksichtigt hat.

Die Vorschriften über das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei einem Auslands­urlaub sollten nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den Fällen verhindern, in denen eine Arbeitsunfähigkeit im Ausland nur mit Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Vorliegend wurde die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland festgestellt.

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018, S 4 KR 2398/17



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