Rechtsfrage des Monats
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31.03.2016
Führen die Dreharbeiten für die Serie „Das Traumschiff“ zu einem Anspruch auf Reiseminderung?
Ja, nach einer Entscheidung des Amtsgericht Bonn vom 15.01.2016, Az 101 C 423/15) ist eine Reisepreisminderung von 20 Prozent für die jeweiligen Drehtage anzuerkennen.
Denn eine Reise sei nur dann vertragsgemäß, wenn die Reisenden ständig die Möglichkeit hätten, die zugesagten Freizeitmöglichkeiten und Einrichtungen zu nutzen.
Bei der vorliegenden Entscheidung konnte das das Promenadendeck oder andere Teile des Schiffes nicht betreten werden, auch störten das Hämmern und Sägen bei Kulissenbauarbeiten und die durch ein Megafon schallenden Anweisungen an die Filmcrew. Das Gericht bezog in seiner Entscheidung mit ein, dass es sich hier um ein relativ kleines Schiff mit nur 600 Passagieren gehandelt hatte. So hatten die Gäste den Dreharbeiten kaum aus dem Weg gehen können.
Für den Anspruch auf Minderung ist wichtig, dass die Mängel unbedingt schon vor Ort bei der Reiseleitung gemeldet sowie Abhilfe verlangt wird und die Ansprüche binnen eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
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