"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Sozialrecht

Das Sozialrecht besteht aus zwölf Gesetzbüchern (SGB I – SGB VII) und weiteren Nebengesetzen. Ich berate und vertrete sie als mein Mandant in allen sozialrechtlichen Belangen, wie z.B.

Ich führe für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden und fertige unter Beachtung der bestehenden Fristen die Widerspruchsschreiben und Klagen für Sie. Ich vertrete Sie vor allen Sozial und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

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