Rechtsfrage des Monats
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29.12.2015
Verstößt die Benutzung von Blitzer-Apps gegen die Straßenverkehrsordnung?
Ja, denn eine Blitzer-App für das Smartphone ist als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung anzusehen und eine solche Nutzung ist nach § 23 Abs. 1b StVO unzulässig.
Das Oberlandesgericht Celle hat in einer Entscheidung vom 03.11.2015 (Az 2 Ss (OWi) 313/15) entschieden, dass mit der „Installation und Nutzung der Blitzer-App das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes erhalte“. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert. Es kommt alleine darauf an, dass das Smartphone zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden soll. Somit kann nach einem Aufgreifen ein Bußgeld verhängt werden.
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