"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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29.10.2015

Kann ich meinen Diesel-VW zurückgeben?

Wenn Ihr VW-Diesel (Skoda, Seat und Audi) von den falschen Abgaswerten betroffen ist, können Sie, wenn das Fahrzeug während der letzten 24 Monate erworben wurde, im Rahmen der gesetzliche Gewährleistungsrechte die Nachlieferung eines mangelfreien Autos verlangen, ohne im Gegenzug Nutzungsersatz zahlen zu müssen. Dies müssen Sie, wenn eine Nachbesserung möglich ist. Dann kann keine Nachlieferung, sondern nur Nachbesserung verlangt werden. Daher sollten Sie nicht warten.

Auch wenn der Erwerb des Fahrzeuges mehr als 24 Monate zurück liegt, besteht ein Gewährleistungsanspruch, da dann der Käufer vorsätzlich von VW über die Abgaswerte getäuscht worden ist. Dann kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB vom Käufer angefochten werden. Dann kann das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben werden.



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