"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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29.06.2015

Führt ein hohes Alter zu einem Entzug der Fahrerlaubnis?

Nein, ein hohes Alter eines Fahrerlaubnisinhabers ist für sich genommen noch kein Grund, die Fahreignung anzuzweifeln. Allerdings führt eine nicht bestandene praktische Fahrprobe zur Verneinung dieser Kraftfahreignung und damit zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis. Falls es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, dem ein Fahrfehler zugrunde liegt, kann die Führerscheinbehörde eine Fahrprobe mit einem Gutachter anordnen.

Wenn dieser dann den betagten Fahrer als verkehrsuntauglich beurteilt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dann liegt wegen der nicht bestandenen Fahrprobe ein Befähigungsmangel im Sinne des § 46 Abs. 4 FeV vor, der zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Die Folgen, die hierdurch entstehen können, muss der Betroffene des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen (VerwG Düsseldorf, 04.03.2015, Az 4 L 484/15).



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