"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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27.03.2015

Dürfen Eltern vom Sparkonto des Kindes Geld abheben?



Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Bremen vom 03.12.2014, Az 4 UF 112/14 dürfen Eltern auch dann wenn diese Gelder für die Kinder, wie z.B. Geschenke, Urlaubsreisen und Einrichtungsgegenständen genutzt werden keine Gelder abheben. Die Eltern machen sich dann gegenüber den Kindern schadenersatzpflichtig, wenn keine Ausgleichszahlungen erfolgen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn für die Kinder ein Sparbuch/ Sparkonto angelegt wird, auf welchens neben den Eltern auch weitere Personen, wie z.B. Großeltern, Paten etc. für die Kinder Einzahlungen vorgenommen haben. Dann wird angenommen, dass das Sparkonto ein Vertrag zu Gunsten des Kindes ist.

Die Kinder haben gegenüber Ihren Eltern einen Anspruch auf einen angemessenen Lebensbedarf und hierunter fallen auch Geschenke, die Einrichtung des Kinderzimmers und die Finanzierung von Urlaubsreisen.



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