"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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04.03.2015

Sind Aufnahmen einer Dashcam (Kamera im Auto) bei einem Verkehrsunfall verwertbar?

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom 17.02.2015, Az: - I 3 S 19/14 – sind die Aufnahmen einer im Fahrzeug angebrachten Kamera im Rahmen einer Beweisführung zur Klärung der Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall in der Regel nicht verwertbar.

Die Aufnahmen verletzten das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Aufgenommen, welches in der Regel höher bewertet wird als das Interesse an der Beweissicherung. Durch die Dashcam findet eine heimliche und groflächige Überwachung des Straßenverkehrs statt, so dass hierdurch innerhalb kurzer Zeit bei einer Vielzahl von Personen das Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Die Videoaufnahmen stellen nach Auffassung des Landgerichts einen Verstoß gegen § 6 b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz dar. Dies wird im Übrigen auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Ansbach vom 12.08.2014, Az AN 4 K 13.01634 bestätigt.

Im Übrigen droht dem Nutzer der Dashcam, wenn er die Daten z.B. an die Polizei weiterleitet der Erlass eines Bußgeldbescheides (so das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht).



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