"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


Zurück zur Übersicht

30.01.2015

Erben die Ehepartner alles?

Hier muss unterschieden werden, ob der Erblasser Kinder hat oder nicht.

Wenn eigene Kinder da sind und der Erblasser keinen Ehevertrag oder Testament aufgesetzt hat, erbt der Ehepartner zur Hälfte (inklusive des pauschalen Zugewinnausgleichsanspruchs). Die eigenen Kinder erben die andere Hälfte, die zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt wird. Anstelle der vorverstorbenen Kinder treten gegebenenfalls die Enkelkinder ein. Der Ehepartner und die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft.

Wenn keine Kinder vorhanden sind, so erben die Eltern zusammen mit dem Ehegatten. In diesem Fall erbt der Ehegatte 3/4 und die Eltern 1/4. Falls die Eltern nicht mehr leben oder ein Elternteil vorverstorben ist, treten die Geschwister an die Stelle der Eltern bzw. des Elternteils.

Der Ehepartner erbt somit nicht alles. Der Ehepartner kann als alleiniger Erbe im Testament eingesetzt werden. Dann verbleibt es beim Pflichtteilsanspruch den obigen Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.



Zurück zur Übersicht


Karte
Anrufen
Email
Info