Rechtsfrage des Monats
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28.11.2014
Welches Tempolimit gilt beim Zusatzschild „Schneeflocke“?
Es gilt immer das angegebene Tempolimit. Anders als beim Zusatzzeichen „bei Nässe“ wird hierdurch keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Geschwindigkeit vorgegeben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt somit auch dann, wenn die Fahrbahn trocken ist und im Ergebnis keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen.
Die mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch nicht irreführend. Das eine „Schneeflocke“ darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen – entbehrlichen – Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren solle (OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 RBs 125/14).
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