Rechtsfrage des Monats
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22.07.2014
Muss ich während des Krankengeldbezugs lückenlos Folgebescheinigungen vorlegen?
Ja, wer Krankengeld bezieht, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten, denn sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen.
Soll die Arbeitsunfähigkeit weiterbestehen, muss der Versicherte sich spätestens am letzten Tag der AU-Bescheinigung erneut krank schreiben lassen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkassen verlangen eine „nahtlose Arbeitsunfähigkeit“. Diese ist nicht mehr gegeben, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei Ende der Arbeitsunfähigkeit etwa am Freitag mit dem Besuch beim Arzt und einer erneuten AU-Bescheinigung bis Montag wartet.
Langzeiterkrankte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch sollten deshalb grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt lückenlos bescheinigt wird.
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 04.03.2014, Az B 1 KR 17/13 R die strenge Einhaltung der „nahtlosen Arbeitsunfähigkeit“ bestätigt und eine zugunsten des Versicherten getroffene Entscheidung des LSG Baden-Württemberg aufgehoben.
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