"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger
 

Rechtsfrage des Monats


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26.05.2014

Habe ich einen Anspruch auf Kostenübernahme der Hörgerätekosten, wenn ich den „Beschaffungsweg“ nicht eingehalten habe?

Grundsätzlich besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse auf eine vollständige Übernahme der Hörgerätekosten, wenn die Krankenkasse den Anspruch zu Unrecht abgelehnt hat. Dies bedeutet, dass zunächst eine Ablehnung der Krankenkasse abzuwarten ist, bevor die Hörgeräte rechtsverbindlich erworben werden. Da die Krankenkassen die Hörgeräteversorgung jedoch vollständig auf die Hörgeräteakustiker ausgegliedert haben, beschaffen sich die Betroffenen die Hörgeräte häufig vor der Ablehnung der Krankenkasse, so dass dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch nicht mehr besteht. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 15.05.2014 entschieden, dass in solchen Fällen eine Beratungsverpflichtung des Hörgeräteakustikers über den Beschaffungsweg besteht, wenn diesem bekannt ist, dass ein vollständiger Anspruch gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht werden soll. Aufgrund der Beratungspflichtverletzung besteht ein Kostenerstattungsanspruch.



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