"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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27.03.2014

Muss ich mir ein Mitverschulden bei den Verletzungsfolgen anrechnen lassen, wenn ich als Fahrradfahrer ohne Helm unterwegs bin?

Es besteht in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer und zwar weder für Kinder noch für andere Altersgruppen und auch nicht bei bestimmten Fahrten wie z.B. Gruppenfahrten. Mehrheitlich wird daher in der Rechtsprechung ein Mitverschulden des verunfallten Radfahrers, wenn dieser ohne Fahrradhelm fährt verneint (so zuletzt Oberlandesgericht Celle in einer Entscheidung vom 12.02.2014, Az 14 U 113/13).

Allerdings kann eine Obliegenheit zum Helmtragen dann in Betracht kommen, wenn ein sportlich ambitionierter Fahrer sich auch im normalen Straßenverkehr bewusst erhöhten, über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefahren aussetzt, was zu einem Mitverschulden führen kann. Beim sogenannten „Alltagsradfahrer“ wird ein Mitverschulden wegen des Fehlens der „Helmpflicht“ nicht angenommen.



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