"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.01.2014

Privatinsolvenz – Jetzt oder nach der Reform?

Privatinsolvenz – Jetzt oder nach der Reform?

Am 01.07.2014 tritt die Reform der Verbraucherinsolvenz in Kraft. Nur für Schuldner, die über den Pfändungsfreibetrag hinaus Zahlungen erbringen können, bietet die Reform Vorteile. Nur wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren die Verfahrenskosten und mindestens 35 % der Schulden zahlt, wird die Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre verkürzt.

Wenn die Verfahrenskosten gezahlt werden, wird die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre verkürzt. Ansonsten verkürzt sich die Verfahrensdauer nicht (somit in den meisten Fällen). Dagegen treten erhebliche „Verschärfungen“ ein, so dass die jetzige Rechtslage für Schuldner, die nicht vom obigen Vorteil profitieren besser ist. Die Gründe für eine Versagung der Restschuldbefreiung werden ausgeweitet.

Zudem können die Gläubiger leichter und auch später einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Die Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren beginnt früher und die Versagung einer Restschuld wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen.



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