Rechtsfrage des Monats
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28.10.2013
Muss ich im Winter mit Winterreifen fahren und mit welchen Folgen muss ich bei Missachtung rechnen?
Sobald Glatteis, Schneematsch, Schnee, Eis- und Reifglätte gegeben ist, ist eine Bereifung mit M+S Reifen oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben. Die „Winterreifenpflicht“ gilt für Pkw, Motorräder und LKW. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse gibt es Ausnahmen. Land und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge unterliegen nicht der „Winterreifenpflicht“.
Beim Fahren mit Sommerreifen trotz der widrigen Straßenverhältnisse droht ein Bußgeld von EUR 40,–, bei Behinderung des Straßenverkehrs von EUR 80,– und ein Punkt in Flensburg.
Darüber hinaus droht der Verlust des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung bei einem Unfall. Zwar kann die Versicherung aufgrund der neuen Fassung des Vertragsversicherungsgesetzes nicht mehr pauschal aufgrund des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit die Zahlung zu 100 % verweigern, da es auf den Grad der Verschuldung im Einzelfall ankommt. Der Grad des Verschuldens dürfte allerdings beim Fahren mit Sommerreifen bei widrigen Straßenverhältnissen hoch sein.
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