"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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07.10.2013

Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen dem Geschädigten Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu. War der Unfall auch bei Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu vermeiden, kann Ersatz des gesamten Schadens verlangt werden.

Zu den Schadenspositionen gehören Sachschäden, wie Schadensersatz für das beschädigte Kfz und andere durch den Unfall beschädigte Gegenstände. (Kleidung, Schuhwerk, Brillen, etc), Gutachterkosten (für die Ermittlung
des Schadens), Abschleppkosten, Ersatz der Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation), Schmerzensgeld (bei Vorliegen von unfallbedingten Verletzungen), Verdienstausfall, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Haushaltsführungsschaden und je nach Einzelfall weitere Positionen.

Die Anwaltskosten sind im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu übernehmen.



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