"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


Zurück zur Übersicht

05.08.2013

Lohnt sich der sofortige Abbau von ‚Punkten‘ im Verkehrszentralregister im Hinblick auf die Punktereform?

Zum 01.05.2014 tritt die Reform des Punktesystems in Kraft. Es gelten nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7) und die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ab 8 Punkten (statt bisher 18). Eintragungen, die zum 01.05.2014 nicht gelöscht werden, werden wie folgt umgerechnet: Punktestand vor 01.05.2014 1-3/ Punktestand neu 1; 4-5/ 2; 6-7/ 3; 8-10/ 4; 11-13/ 5; 14-15/6; 16-17; 7 und ≥ 18/ 8.

Nach neuem Recht kann bei einem Stand von 1 – 5 Punkten durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe „Verwarnung“ (6 –7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Nach jetzigem Recht baut derjenige, der bei einem Stand von maximal 8 Punkten am Aufbauseminar teilnimmt, 4 Punkte ab. Sind bereits 9 bis 13 Punkte eingetragen, so werden nur 2 Punkte abgezogen. Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten kann ein Abbau nur noch durch eine verkehrspsychologische Beratung erfolgen. Hier werden zwei Punkte abgezogen. Beide Maßnahmen sind nur einmal in 5 Jahren bis zu einem Erreichen von null Punkten zulässig. Im Ergebnis lohnt sich der rechtzeitige ‚Punkteabbau‘ nach altem Recht!



Zurück zur Übersicht


Karte
Anrufen
Email
Info