"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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01.05.2013

Dürfen Banken Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen?

Viele Banken berechnen für die Bearbeitung von Krediten Gebühren. Diese werden einmalig berechnet. Begründet wird dies von den Banken damit, dass für den Kunden u.A. die Bonität geprüft wird. Zahlreiche Oberlandesgerichte, so auch das örtlich zuständige OLG Celle haben entschieden, dass die Bearbeitung des Kredites keine gesonderte Leistung für den Kunden darstellt und die Prüfung der Kreditwürdigkeit im eigenen Interesse der Banken erfolgt, so dass im Ergebnis die Bearbeitungsgebühr nicht berechtigt ist und diese Gebühren zurückgefordert werden können.

Die Bearbeitungsgebühren für im Jahr 2010 (ab 2011 entsprechend später) geschlossenen Verträge können auf jeden Fall bis zum 31.12.2013 zurück gefordert werden, wobei die außergerichtliche Geltendmachung nicht genügt. Im Zweifel muss rechtzeitig Klage erhoben werden. Für Verträge, die vor dem 01.01.2010 abgeschlossen worden sind, sind die Ansprüche bis spätestens zum 31.12.2015 geltend zu machen. Für die im Jahr 2003 abgeschlossenen Verträge gilt der 31.12.2013 bzw. für die im Jahr 2004 abgeschlossenen Verträge der 31.12.2014 als Stichtag und für alle vor dem 01.01.2003 abgeschlossenen Verträge können die Gebühren wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden.



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